Awaltskanzlei erstattet Anzeige gegen „Drecks Fotze“-Richter

Das Landgericht Berlin hat die menschenverachtenden, gegen Renate Künast gerichteten Beschimpfungen für rechtens erklärt. Nun hat eine Anwaltskanzlei sich die drei zuständigen Richter vorgenommen, nicht um sie als Dreckspimmel oder Müllscheißer zu beleidigen, sondern um sie wegen Rechtsbeugung anzuzeigen.

Dieser Schritt ist richtig und unterstützenswert. Und sollte es eine PR-Masche sein, so haben sich Bernard Korn & Partner aus Bad Kreuznach damit eine Steigerung ihres Bekanntheisgrad verdient.

Das Hauptargument der Rechtsanwälte ist sehr einleuchtend und widerspricht vehement der Urteilsbegründung, zu der es selbst seitens des zuständigen Tagesschau-Redakteurs hieß, dass eine „aus der Sache ableitbare Rechtfertigung“ der von Fr. Künast angezeigten Beleidigungen nicht nachvollziehbar sei. Die Äußerungen gegen die grüne Abgeordnete, so die Begründung der jetzt gegen die Richter eingereichten Anzeige, seien keine Auseinandersetzung in der Sache, sondern hätten als „Formalbeleidigung“ bewertet werden müssen. „Drecks Fotze“ mag also als orthographisches Desaster noch hinnehmbar sein, als Bezeichnung einer Gesprächspartnerin aber eben nicht „haarscharf an der Grenze des Hinnehmbaren“, sondern meilenweit davon entfernt.

Formalbeleidigungen, so heißt es in der Mitteilung der Kanzlei, „werden nicht zu zulässigen Meinungsäußerungen, indem man diese mit der Kritik an einem Verhalten oder einer Äußerung verbindet.“ Und weiter: „Das Urteil hat uns geradezu empört, weil der Verdacht nahe liegt, dass sich die Richter aufgrund ihrer politischen Überzeugungen zu einem schlicht unvertretbaren Urteil entschieden haben.“

Sollte die vom Berliner Landgericht erlassene Entscheidung allgemeine Geltung erhalten, dann „wäre der Straftatbestand der Beleidigung damit faktisch abgeschafft, da ein Sachzusammenhang immer gefunden werden kann.“(b)

Mitteilung der Kanzlei