EU plant Verbot automatischer Gesichtserkennung?

Dass eine EU-Kommissarin ein Weißbuch vorstellen will, ist alleine wohl noch keine Meldung wert. Etwas interessanter wird es, wenn sich das Weißbuch mit einem Thema wie der künstlichen Intelligenz auseinandersetzt. Und wenn dann noch von automatischer Gesichtserkennung die Rede ist, muss auch ein Bundesinnenminister kurz innehalten, um zu überlegen, ob sein Vorhaben, an 135 Bahnhöfen und 14 Flughäfen entsprechende Überwachungssysteme zu installieren, nicht doch später in die Praxis umgesetzt oder erstmal ganz verschoben werden sollte.

Aber worum geht es in dem Weißbuch?

Die us-amerikanische Zeitung Politico habe sich mit dem Entwurf für ein EU-Weißbuch beschäftigt, das einen Regulierungsrahmen für die Anwendung künstlicher Intelligenz und ein zeitweises Verbot von automatisierter Gesichtserkennung in der Öffentlichkeit plane. Damit soll Zeit gewonnen werden, um eine Methodik für die Bewertung der Folgen biometrischer Verfahren unter Berücksichtigung der Rechte von Bürgern und Bürgerinnen zu entwickeln und Missbrauch zu verhindern.

Nicht ganz unbeteiligt an diesen Plänen sind zivilgesellschaftliche Bündnisse, die schon etwas länger ein Verbot dieser Hochrisikotechnologie fordern und dabei deren hohe Fehlerquoten und die Diskriminierung von Frauen, Farbigen und Minderheiten kritisieren. Ausnahmen von dem zeitlichen Verbot, so Publico, seien nur gerichtlich zu erwirken und denkbar für die Bereiche Forschung, Entwicklung und Sicherheit.

Zu ergänzen bleibt noch, dass bereits in der Datenschutz-Grundverordnung ein rein maschinelles Profiling von Menschen untersagt wird.

Bei heise online heißt es zur Erklärung der (plötzlichen) Initiative von Wettbewerbskommissarin Margarethe Vestager, dass die „Gefahren von Künstlicher Intelligenz für die Cybersicherheit, die Privatsphäre und den Schutz persönlicher Daten (vom) EU-Gesetzgeber bislang nicht ausreichend adressiert“ worden seien.

Burkhard Heinz
mediatpress®